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Urteil Bundesverwaltungsgericht – Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

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Auch wer keinen Fernseher und kein Radio besitzt, muss weiterhin den neuen Rundfunkbeitrag zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Zuvor waren bereits mehrere Klagen auf Länderebene gescheitert. 

Die Revisionen der Kläger wies das Gericht nach eingehender mündlicher Verhandlung in seiner Verkündung am 18. März 2016 zurück. Die Kläger hatten verfassungsrechtliche Einwände gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags durch den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk vorgebracht. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit die bislang einheitliche Rechtsprechung in allen Bundesländern. Zuvor hatten bereits über 30 Verwaltungsgerichte, mehrere Obergerichte und die Landesverfassungsgerichte von Bayern und Rheinland-Pfalz den Rundfunkbeitrag überprüft und seine Rechtmäßigkeit bestätigt.

Die Kläger zeigten sich äußerst verärgert: Wie jeder Haushalt in Deutschland müssen sie einen Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro im Monat zahlen – obwohl sie gar keinen Fernseher oder nur ein Radio besitzen.

Der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justitiar, Dr. Hermann Eicher, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative.“

Für den Juristischen Direktor des Bayerischen Rundfunks, Prof. Dr. Albrecht Hesse, sind damit die wesentlichen Fragen zum Rundfunkbeitrag beantwortet: „Nach Ansicht des Gerichts trägt der Rundfunkbeitrag seinen Namen zu recht. Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht etwa um eine Steuer. Diese Abgabe fällt auch in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die zum Abschluss des Staatsvertrages berechtigt waren.“

Auch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sieht das Urteil positiv: Es schaffe Sicherheit für die Sender und Beschäftigten, so der stellvertretende Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. Und es zeige, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade im Digitalzeitalter mit einer Vielzahl von Empfangsmöglichkeiten Anspruch auf eine sichere Finanzierung habe.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit den Grundrechten, vor allem dem Gleichbehandlungsgebot, vereinbar sei. Insbesondere der Umstand, dass für jede Wohnung ein Beitrag zu zahlen sei, unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind, sei verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden.

Anfang 2013 wurde aus der früheren Rundfunkgebühr der Rundfunkbeitrag, der pauschal pro Wohnung erhoben wird – selbst wenn es dort gar kein Rundfunkgerät gibt. Hintergrund der Finanzierungsreform war die technische Entwicklung. Fernseh- und Radiosendungen können heute auch über Computer oder Smartphones verfolgt werden.

Die Kläger hatten außerdem kritisiert, der Rundfunkbeitrag sei eine versteckte Steuer. Die Sender hielten dem vor Gericht entgegen, der Beitrag, den die Bundesländer im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, sei eine Abgabe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz hätten.

Die Kläger haben nun die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Im Juni sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht weitere acht Klagen verhandelt werden und dann noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten geht es um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben. Die Verhandlungstermine dafür stehen noch nicht fest.


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